Mindestlohn: Vier aktuelle Entscheidungen

Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.4.2015 Az. 5 Ca 1675/15

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf darf ein Leistungsbonus in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden. Ein Arbeitnehmer hatte einen Grundstundenlohn von 8,10 Euro und die Möglichkeit 1,00 Euro zusätzlich als Bonus zu erreichen. Nach Einführung des Mindestlohns hat der Arbeitgeber die Regelung so belassen, allerdings 0,40 Euro des Bonus fix gezahlt. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, er habe Anspruch auf einen Grundstundenlohn von 8,50 Euro und die Möglichkeit, weiter 1,00 Euro zusätzlich als Bonus zu erreichen. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf abgelehnt und dem Arbeitgeber Recht gegeben.

 

Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin mit Urteil vom 17.4.2015  Az. 28 Ca 2405/15

Eine Kündigung wegen Geltendmachung des Mindestlohns ist unwirksam weil sie einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB darstellt.

 

Unwirksame Kündigung: Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4.1.2015 Az. 54 Ca 14420/14

Eine Anrechnung von Urlaubsgeld oder jährlichen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn ist unzulässig. Ein Arbeitgeber hatte eine Änderungskündigung ausgesprochen, mit der er erreichen wollte, dass das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro fortgesetzt wird, dafür aber das bisher gezahlte Urlaubsgeld und die Sonderzahlung entfallen sollte. Diese Kündigung hat das Arbeitsgericht Berlin im Urteil vom 4.1.2015 Az. 54 Ca 14420/14 für unwirksam erklärt.

 

Mindestlohngesetzt: Ausnahme für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Für behinderte Menschen, die  in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden, gilt das Mindestlohngesetz nicht. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer sondern stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis.