Rechtsschutzversicherung ebenso wichtig wie die Krankenversicherung

Viele Menschen sparen sich die Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich ist es sicher nicht schlecht, kritisch zu hinterfragen, ob man sich gegen alles und jedes Risiko versichern muss, zumal die Deutschen Weltmeister im Abschluss von Versicherungen sind.

An der Rechtsschutzversicherung zu sparen, ist allerdings insbesondere für Arbeitnehmer gefährlich. Das liegt daran, dass bei arbeitsgerichtlichen Verfahren jede Seite in der 1. Instanz ihre Kosten selbst tragen muss, auch wenn der Gegner den Prozess verliert.  Eine gesetzliche Regelung, wie wir sie aus anderen Bereichen kennen, die besagt, dass der im Prozess Unterlegene auch dem Sieger dessen Verfahrenskosten erstatten muss, gibt es im Arbeitsrecht erst ab der 2. Instanz. Muss sich ein Arbeitnehmer gegen eine unberechtigte Kündigung wehren, so richten sich die Verfahrenskosten nach seinem Monatsverdienst. Hat er zum Beispiel ein Monatseinkommen von 2.000,00 € brutto, können alleine in der 1. Instanz leicht 1.500,00 € Kosten auf ihn entfallen, auch wenn er im Recht ist.

Häufig ist leider festzustellen, dass es dabei nicht bleibt. Zahlt der Arbeitgeber dann aus Ärger, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung wehrt, das Gehalt nicht korrekt oder stellt er ein schlechtes Zeugnis aus, fallen weitere Kosten an.

Auch abgesehen vom Arbeitsrecht stellen wir fest, dass das Klima rauher wird. Im Handel fallen verschiedene Firmen damit auf, dass sie für sich den verbesserten Verbraucherschutz damit ausgleichen, dass sie die Regelungen schlicht und einfach ignorieren. „Servicemitarbeiter“ lehnen äußerst geschickt berechtigte Mängelrügen ab. Dies geschieht so raffiniert, dass man nicht an Zufall oder Rechtsunkenntnis der Mitarbeiter glauben mag. Wer dann aus Angst vor Kosten und dem wirtschaftlich stärkeren Vertragspartner auf die Durchsetzung seiner  Rechte verzichten muss, ist wirklich arm dran.

Wir werden häufig danach gefragt, welche Rechtsschutzversicherung empfehlenswert ist. Da gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben. Problematisch verhält sich verschiedentlich lediglich die ARAG, die wir im Auftrag eines Mandanten auch schon verklagen mussten, damit sie ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachkam.

Ein kleiner Tipp: Auf der Internetseite der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht gibt es für die verschiedenen Versicherungssparten eine Beschwerdestatistik.  Diese sagt zwar nichts darüber aus, wie viele Beschwerden berechtigt sind aber dazu, wie viele Kunden die Notwendigkeit sehen, sich zu beschweren  Die Zahlen sprechen für sich, wobei es natürlich wichtig ist, die Anzahl der Beschwerden mit der Anzahl der Versicherungsnehmer ins Verhältnis zu setzen.