Griechische Ärzte: Europäischer Gerichtshof deckelt Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden

Heute hat es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben, das auch für die Arbeitsverhältnisse der in Deutschland tätigen angestellten Ärzte Bedeutung erlangen könnte. In wie weit das der Fall ist, kann erst abgesehen werden, wenn das Urteil mit seiner Begründung in ganzem Wortlaut veröffentlicht ist.

Die Europäische Komission hatte auf eine Beschwerde griechischer Ärzteverbände Klage eingereicht. Nach griechischem Recht konnte die Arbeitszeit für Ärzte auf bis zu 95 Wochenstunden ausgedehnt werden, was bezogen auf 6 Werktage täglich 16 Stunden Arbeit bedeutet.

Der Europäische Gerichtshof hat dazu festgestellt, dass mit dem EU-Recht lediglich eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden konform ist.

Diese Feststellung alleine ist noch keine Nachricht wert, denn damit wird lediglich das aktuelle EU-Recht erwähnt, von dem aber über sogenannte Opt-out Regelungen abgewichen werden kann. Wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich seinen Verzicht erklärt, kann die Arbeitszeit überschritten werden auch ohne Ausgleich in der Zukunft. In Deutschland ist das allerdings nur dann zulässig, wenn die Überschreitung durch Zeiten des Bereitschaftsdienstes erfolgt und eine solche Regelung durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung vorgesehen ist.

Von Interesse wäre die Entscheidung allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof sich auch mit Umfang und Zulässigkeit der Opt-out Regelungen befasst hätte. Das lässt sich der Pressemitteilung aber nicht entnehmen.

Sobald weitere Informationen vorliegen, kommen wir auf die Angelegenheit zurück.