Am 23.7.2019 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt eine Entscheidung gefällt, die für viele Arbeitnehmer, die im Bereich des Manteltarifs Bergbau, Chemie und Energie als Teilzeitkräfte tätig sind, von großer Bedeutung ist. Dabei ging es um folgenden Sachverhalt: Der Manteltarifvertrag sieht für ältere Arbeitnehmer vor, dass sie nach Vollendung des 57. Lebensjahres eine zweieinhalb stündige Altersfreizeit je Woche erhalten können, bei Mitarbeitern, die in Volk in vollkontinuierlicher Wechselschicht gearbeitet haben und…