Kündigung wegen Krankheit und das betriebliche Eingliederungsmanagement -bEM-

Einer der häufigsten Rechtsirrtümer, die mir in der Praxis begegnen, ist die Aussage von Arbeitnehmern, während einer Erkrankung dürfe ein Arbeitgeber gar keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Diese Ansicht ist nicht nur falsch, der Arbeitgeber kann sogar wegen einer Erkrankung kündigen – allerdings unter Beachtung hoher Anforderungen, sofern das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere für Langzeiterkrankungen. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt…