EuGH Urteil vom 10.9.2015 C-266/14 Ein spanisches Unternehmen, das in ganz Spanien Sicherheitssysteme wartet, löste die bisherigen Niederlassungen auf, von denen aus die Mitarbeiter früher zu den Kunden fuhren und verlangte, dass die Mitarbeiter von ihrem Wohnort aus zu den Kunden reisten. Hierbei sollte dDie Fahrzeit zum ersten Kunden und die Rückfahrt vom letzten Kunden nicht als Arbeitszeit vergütet werden, während die Fahrzeiten von der Niederlassung und zu ihr zurück…