Von Seiten des DGB konnte man lesen, dass die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde einen Kaufkraftgewinn von circa 4,8 Milliarden Euro erwarten ließe. Auf der offiziellen Seite des Bundesarbeitsministeriums lässt Herr Minister Heil erklären: „Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wirtschaftlichen Impuls für die wirtschaftliche Erholung“.
Nun fällt es in der politischen Landschaft zunehmend schwer, sachlich belastbare Aussagen zu finden, zumal ein Schamgefühl, Unsinn zu erzählen, abhandengekommen ist.
Die einzig objektiv unbestreitbare und außerhalb aller Spekulationen liegende Tatsache ist, dass eine Erhöhung des Stundenlohns keine Wertschöpfung in sich birgt, also die Gesamtmasse des zu Verteilenden nicht vergrößert wird. Die Kaufkraftwird nicht vergrößert, sondern nur von Arbeitgeber- zur Arbeitnehmerseite verschoben.
Für Politiker: Wenn ich eine Flasche Bier auf zwei Gläser verteile, bekomme ich nicht mehr Bier und damit auch nicht mehr zu trinken.
Denkbar wäre sogar ein negativer Effekt. Wenn den Unternehmen Mittel entzogen werden, die nunmehr in den Konsum fließen, fehlt Geld für Investitionen, die zu einer Verbesserung der Produktivität und damit echter Wertschöpfung geeignet wären.
Von einer Anschubwirkung oder einem Kaufkraftgewinn kann also keine Rede sein.
Bezahlt werden müssen die Hirngespinste ohnehin. Die wird nicht selten der Verbraucher sein. Alleine die Friseure sind stark betroffen und so kann man schon von Überlegungen lesen-die in ihrer Schlichtheit an das politische Denken angepasst sind-, dass ein Herrenhaarschnitt 100 Euro kosten solle.
Den „Geburtsfehler“, dass bei der Erhöhung des Mindestlohns nicht auch die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte in gleichem Maße prozentual erhöht worden ist, hat man nicht korrigiert. Die nicht ausreichende Erhöhung der Grenze birgt die Gefahr, dass Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden. Bisher habe ich diesen Fehler für Versehen gehalten, mittlerweile glaube ich aber eher an eine bewusste Falle, denn den Gewerkschaften ist die geringfügige Beschäftigung ein Dorn im Auge.