Was gibt es Neues in 2019 im Arbeitsrecht?

1. Der Mindestlohn wird erhöht auf 9,19 €, was immerhin eine Steigerung von etwa 3 % bedeutet. Ob das nun wirklich eine wirtschaftliche Besserstellung für die Arbeitnehmer mit sich bringt, ist fraglich. Unverändert bleibt nämlich die Grenze von 450 € für geringfügig Beschäftigte. Wird diese schon mit dem jetzigen Stundenlohn erreicht, wird der Arbeitgeber bestrebt sein, die Arbeitszeit zu reduzieren, um zu verhindern, dass das Arbeitsverhältnis durch die Überschreitung des…