Rechtsanwalt Stephan, der schon im Studium an der Friedrich Wilhelms Universität Bonn mit besonderem Interesse Arbeitsrecht und Sozialrecht studierte und dieses Gebiet auch als Wahlfach im 1. Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Köln wählte, hat 1988 als erster Rechtsanwalt in Moers von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Genehmigung erhalten, auch den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen. Am 31.12.2023 hat Rechtsanwalt Stephan nach 35 Jahren die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht zurück gegeben.

Die Beratung und Vertretung bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen mit dem Angebot von Abfindungszahlungen gehörten zum Schwerpunkt der Tätigkeit. Jedermann weiß, dass es bei der Beendigungen von Arbeitsverhältnissen nicht immer fair zugeht und auch, dass es zur Taktik mancher Arbeitgeber gehört, außerhalb normaler Bürozeiten Arbeitnehmer anzusprechen und unter Druck zu setzen, einer Vertragsaufhebung zuzustimmen. Arbeitnehmer sollten in solchen Situationen immer sofort anwaltliche Beratung und Hilfe suchen und sich nicht auf eine Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung verlassen. Rechtsschutzvrsicherungen bieten häufig eine Unterstützung durch Mediatoren an, bei der die konsequente Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten nicht immer gewährleistet ist. Deshalb ist die direkte Einschaltung eines Anwalts des Vertrauens wichtig, der im Rahmen des Mandants auch dieKostenzusage der Rechtsschutzversicherung einholen wird.
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich ob durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist immer eine Existenzbedrohung. Große Risiken für den Arbeitnehmer sind bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen gegeben, weil die Bewilligung von Arbeitslosengeld nur in Ausnahmefällen ohne Kürzungen erfolgt. Die Beratung gehört deshalb in professionelle Hände, die die Interessen des Mandanten kompromisslos verfolgt.

Große rechtliche Probleme kann auch ein Betriebsübergang auslösen. Die Übernahme eines Betriebes oder eines Betriebsteils durch einen anderen Betrieb bringt häufig die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit sich, obgleich die gesetzliche Regelung dies gerade vermeiden will. Regelmäßig versuchen Arbeitgeber aber, ihren Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge mit geänderten Arbeitsbedingungen aufzudrängen, obgleich darauf kein Anspruch besteht. Nicht selten wird Arbeitnehmern erklärt, der neue Betrieb übernehme sie gar nicht. Dabei sieht das Gesetz auch umfangreiche Informationspflichten sowohl für den alten als auch den neuen Arbeitgeber vor, die immer noch missachtet werden.

Auch Mobbing, Diskriminierung und Verletzung der Gleichbehandlung sind in ihrer Wirkung Angriffe gegen die Persönlichkeit, die auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauslaufen können, wenn nicht frühzeitig Hilfe gesucht und gefunden wird Mobbing, Diskriminierung und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind leider sowohl von Kollegen als auch Arbeitgebern häufig eingesetzte Mittel zur Personalpolitik.

Fragen der korrekten Lohnzahlung sind nicht erst seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes ein Thema. Auch das jetzt geltende Mindestlohngesetz, von der Politik gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht, wirft eine Reihe von Fragen auf, die schon zu einer ganzen Reihe von wichtigen Urteilen geführt hat.

Rechtsanwalt Stephan verfügt nicht nur über einen reichen Erfahrungsschatz an besonderen Kenntnissen im Arbeitsrecht, der auf 40-jähriger Arbeit in diesem Spezialgebiet basiert, er besucht auch mehrmals jährliche Fortbildungsveranstaltungen und ist regelmäßiger Teilnehmer der Tagungen der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, um die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts zu verfolgen und auch mit zu gestalten. Regelmäßig hat er auch an  den Veranstaltungen des Deutschen Arbeitsrechtstages teilgenommen und dort mit Kollegen, Richtern und Verbandsvertretern und Vertretern aus der Politik die aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen diskutiert.

Etliche Jahren vertrat Rechtsanwalt Stephan in Kooperation mit namhaften englischen Kanzleien auch englische Unternehmen in Deutschland bei deren arbeitsrechtlichen Fragen in Deutschland. Besonders intensiv war die Zusammenarbeit mit der in Manchester und Blackburn ansässigen Wirtschafts- und Arbeitsrechtskanzlei Taylors Solicitors www.taylors.co.uk.