Vergütungsanspruch bei Freistellung wegen Corona-Pandemie

Wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Pandemie nicht arbeiten kann, stellt sich sogleich die Frage, ob er weiter seine Vergütung bekommt.Diese Frage ist rechtlich hoch kompliziert, was auch damit zusammenhängt, dass es bisher vergleichbare Situationen nicht gegeben hat. Zu einfach macht es sich aber der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland in einem Rundschreiben vom 25.2.2020, wenn dort die Auffassung vertreten wird, bei einer einseitigen Freistellung wegen einer konkreten…