Nachdem Rechtsanwalt Stephan ab 1981 in einer Großkanzlei tätig war, wurde er 1984 in der damaligen Anwalts- und Steuerkanzlei Hewera und Neumann Partner. Diese Kanzlei firmiert mittlerweile Hewera & Stephan und hat sich über mehr als 30 Jahre am Standort Moers einen Ruf als bevorzugte Adresse bei Fragen des Arbeitsrechts und Steuerrechts erarbeitet.

Dies ist zurückzuführen auf das besondere Engagement auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, das 1988 auch deutlich wurde, als die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Rechtsanwalt Stephan erlaubte, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen. Einige Jahre später erwarb Rechtsanwalt Hewera den Titel des  Fachanwalts für Steuerrecht.  Die Kombination dieses Zusatzangebots über die auch weiterhin angebotenen Beratungs- und Dienstleistungen des ausgebildeten Rechtsanwalts war seinerzeit für Moers ein Novum.

Den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Stephan seitdem stetig vertieft und verfestigt. Dies geschah sowohl durch wissenschaftliche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften als vor allem auch durch den kompromisslos persönlichen Einsatz für den Mandanten.

Seit dem 30.9.2018 betreiben die Rechtsanwälte Hewera & Stephan die Kanzlei in Moers nicht mehr.

Rechtsanwalt Stephan  vertritt nur noch einzelne Mandate – insbesondere Fälle, bei denen es um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht -von seiner Privatkanzlei in Neukirchen-Vluyn aus.