ÖRAG Rechtsschutzversicherung verweigert dem Versicherungsnehmer erst Rechtsschutz und kneift dann im Prozess

Man hört gelegentlich über Banken den Spruch: Sie verkaufen dir einen Regenschirm bei Sonne und nehmen ihn dir weg, wenn es regnet! Ähnlich ist es bei vielen Versicherungen, deren Werbeaussagen und Werbeversprechen sich massiv vom Verhalten im Schadensfall unterscheiden. Viele Rechtsschutzversicherungen versuchen, ihrer Eintrittspflicht zu entgehen, indem sie behaupten, es liege noch kein Versicherungsfall vor und der Rechtsanwalt sei nur vorbeugend beratend tätig geworden . Wann ein Versicherungsfall gegeben ist,…