In einem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber nach dessen Beendigung Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Das ergibt sich aus dem Gesetz und ist in § 630 BGB sogar ausdrücklich gesetzlich geregelt. Dabei gibt das Gesetz im S. 1 dieser Vorschrift dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines einfachen Zeugnisses. Darunter versteht man ein Zeugnis, das im Wesentlichen die Existenz des Arbeitsverhältnisses und dessen Dauer bestätigt. § 630 S. 2 BGB behandelt…