Was gibt es Neues in 2019 im Arbeitsrecht?

1.
Der Mindestlohn wird erhöht auf 9,19 €, was immerhin eine Steigerung von etwa 3 % bedeutet.
Ob das nun wirklich eine wirtschaftliche Besserstellung für die Arbeitnehmer mit sich bringt, ist fraglich. Unverändert bleibt nämlich die Grenze von 450 € für geringfügig Beschäftigte. Wird diese schon mit dem jetzigen Stundenlohn erreicht, wird der Arbeitgeber bestrebt sein, die Arbeitszeit zu reduzieren, um zu verhindern, dass das Arbeitsverhältnis durch die Überschreitung des Grenzwertes versicherungspflichtig wird. Auch für den Arbeitnehmer gibt es Gefahren. Tritt nämlich die Versicherungspflicht ein, hat er möglicherweise netto weniger in der Kasse als bei der Abrechnung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenzen. Deshalb der Rat an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Grenze sorgfältig im Auge zu behalten und Verträge im Zweifelsfall sofort anzupassen.

2.
Das Gesetz zur Brückenteilzeit kommt und unser Arbeitsminister Hubertus Heil sieht darin wesentliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nun ja, das ist die Betrachtungsweise eines Berufspolitikers, der immerhin 11 Jahre für den Abschluss eines Studiums der Politikwissenschaften benötigt hat (Respekt) und sich beruflich laut Wikipedia nie aus dem politischen Dunstkreis in die freie Privatwirtschaft getraut hat.
Im Ernst, der Gedanke ist nicht schlecht, denn nach der bisherigen Rechtslage konnte ein Arbeitnehmer zwar seine Arbeitszeit von der Vollzeit auf eine Teilzeitbeschäftigung reduzieren, der Weg zurück zur Vollzeit gelang aber nur dann, wenn der Arbeitgeber mitspielte. Ein Rechtsanspruch war nicht vorhanden.
Das ist nun anders. Das Gesetz gibt Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten einen solchen Rechtsanspruch. Bei einer Betriebsgröße zwischen 45 und 200 Beschäftigen muss allerdings pro 15 Beschäftigten nur einem Antrag entsprochen werden. Welcher Arbeitnehmer dann berücksichtigt wird, ist völlig unklar, gilt das Hase und Igel Prinzip oder Vitamin B? Gleichbehandlung a la Bundearbeitsministerium eben und ein neues Beschäftigungsförderungsprogramm für Anwälte und Arbeitsrichter. Immerhin an diese Berufsgruppen hat der Gesetzgeber konsequent gedacht. Wie schon in der Vergangenheit wird die Praxis vermurkste Gesetze einer rechtssicheren Handhabung zuführen
3.
Auch 2019 werde ich noch in reduziertem Umfang tätig sein, allerdings nicht mehr jedes Mandat annehmen können, denn immerhin bin ich zwischenzeitlich Rentner. Die Kontaktaufnahme per Mail ist der sicherste und meist schnellste Weg und wenn ich einen Fall nicht bearbeiten kann, bin ich in der Lage, eine geeignete Kanzlei zu empfehlen, damit die Auswahl nicht aufgrund besonders aufdringlicher Werbung erfolgen muss.
Aber wie gesagt, ich bin noch da oder wie eine Kollegin, Anwältin im Arbeitsrecht in einer großen englischen Wirtschaftskanzlei mir charmant sagte: Da ist noch Leben im alten Hund!

In diesem Sinne alles Gute für 2019 allen Mandanten und auch allen Gegnern!