Den richtigen Anwalt finden, die Rechtsschutzversicherung hilft gern!

Manchmal reibt man sich die Augen. Nach einer Veröffentlichung einer repräsentativen Studie des GfK Vereins im Versicherungsboten, der nicht im Verdacht steht, versicherungsfeindlich zu sein, genießen Versicherungen und Banken in Deutschland in der Bevölkerung nur geringes Vertrauen. Nur 35 % aller Deutschen vertrauen Versicherungen und Banken, was sicherlich auch seinen Grund hat.

 

Kommt es aber zu einem Rechtsstreit und gilt es, den richtigen Anwalt zu finden, wird die Hilfe der Rechtsschutzversicherungen gerne in Anspruch genommen. Die Versicherungen haben seit Jahren ein Netz von so genannten Vertragsanwälten aufgebaut, die den Versicherungsnehmern, wenn sie einen Schadensfall melden, empfohlen werden.

 

Vertragsanwalt wird man, wenn man sich gegenüber der Rechtsschutzversicherung vertraglich verpflichtet. Für den Rechtsanwalt ergeben sich als Vorteile aus derartigen Verträgen, dass die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung vereinfacht wird und sich auch bei der Abrechnung Vereinfachungen ergeben. Außerdem wird dem Rechtsanwalt versprochen, dass er im Falle einer Schadenmeldung dem Versicherungsnehmer zur Vertretung empfohlen wird. Dies geschieht aber nicht ohne Gegenleistung und diese besteht, wie bei Versicherungen nicht anders zu erwarten ist, in einem glasklaren Verzicht auf einen Teil der dem Rechtsanwalt normalerweise zustehenden Honorare. Und bei diesen Zugeständnissen handelt es sich nicht um Kleingeld. Vielmehr redet man bei Gebühren, in denen das Gesetz nur einen Rahmen vorgibt, vom Verzicht bis zu 30 % gegenüber der normalen Gebühr.

 

Versicherungen leben davon, dass sie bestimmte Lebensrisiken gegen Prämienzahlung absichern und Gewinne nur dann verzeichnen können, wenn im Schadensfall möglichst wenig bezahlt werden muss. Versicherungen sind keine karitativen oder gemeinnützigen Organisationen, sondern arbeiten mit klarer Gewinnerzielungsabsicht.

 

Wer von der Rechtsschutzversicherung deshalb einen Vertragsanwalt empfohlen bekommt, sollte bei dessen Inanspruchnahme wissen, dass die Versicherung mit der Empfehlung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern vor allem sich selbst etwas Gutes tun möchte.

 

Diese Praxis nennt man Schadensmanagement und sie funktioniert auch im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung prächtig. Immer mehr Menschen, obgleich nur 35 % der Bevölkerung Vertrauen an Banken und Versicherungen haben, lassen aus Dummheit oder Faulheit bei einem Unfallschaden die Fahrzeugversicherung des Unfallgegners den Schaden regulieren, obgleich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Inanspruchnahme eines eigenen vertrauenswürdigen Rechtsanwalts völlig kostenlos ist. Der Bundesgerichtshof hat vor etlichen Jahren schon entschieden, dass die Kosten des Geschädigten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind.

 

Den richtigen Anwalt finden, lieber ohne Hilfe der Rechtsschutzversicherung.